Allgemeine Nutzungsbedingungen für das HORSCH Lieferantenportal

1. Geltungsbereich

  1. Die HORSCH Maschinen GmbH, Sitzenhof 1, 92421 Schwandorf (nachfolgend „HORSCH“) betreibt für sich und ihre Tochtergesellschaften ein Lieferantenportal, das unter folgendem Link aufgerufen werden kann: https://supplier.horsch.com (nachfolgend „Lieferantenportal“).
  2. Mit dem Lieferantenportal stellt HORSCH den Lieferanten, bzw. den für den Lieferanten handelnden Personen (nachfolgend jeweils „Nutzer“), eine Plattform zur Kommunikation mit HORSCH zur Verfügung. Über das Lieferantenportal können Geschäftsprozesse zwischen dem Lieferanten und HORSCH elektronisch abgewickelt werden. Insbesondere können die Nutzer das Lieferantenportal für Stammdatenmanagement, die Verwaltung von Bestellungen, Reklamationen, Sonderfreigaben, Bemusterungen, Herunterladen von Dokumentation und Verwaltung von Tickets nutzen.
  3. Das HORSCH Lieferantenportal richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Mit der Beantragung eines Zugangs zum Lieferantenportal bestätigt der Nutzer, dass der Lieferant, für den der Nutzer tätig ist, in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.
  4. Die Nutzung des Lieferantenportals unterliegt alleinig diesen Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende, ergänzende oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch wenn HORSCH der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Registrierung zum Lieferantenportal

  1. Der Zugang zum Lieferantenportal ist nur für Nutzer möglich, die sich vorab bei HORSCH für die Nutzung des Lieferantenportals registriert haben.
  2. Der Nutzer stellt sicher, dass die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ergeben sich nach der Registrierung Änderungen, sind diese vom Nutzer unverzüglich im Lieferantenportal selbst zu ändern. Verfügt der Lieferant nicht über die Berechtigung hierfür, hat er HORSCH unverzüglich zu informieren und die Änderungen durch HORSCH herbeiführen zu lassen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Zugang zum Lieferantenportal. HORSCH ist jederzeit, jedoch nur bei Vorliegen sachlicher oder persönlicher Gründe, berechtigt einen Antrag auf Registrierung zu verweigern.

3. Zugang zum Lieferantenportal

  1. Nach erfolgreichem Antrag auf Registrierung wird HORSCH prüfen, ob für den anfragenden Nutzer ein Zugang zum Lieferantenportal eingerichtet werden kann.
  2. Ist dies der Fall, erhält der Nutzer von HORSCH an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Einmal-Link und wird aufgefordert ein Passwort für die Nutzerkennung zu vergeben. Das Passwort muss die von HORSCH dargelegten Mindestkriterien erfüllen.
  3. Nach Abschluss der Registrierung kann der der Lieferant das Lieferantenportal nutzen und erhält alle für den Lieferanten von HORSCH freigegebenen Informationen, Anwendungen und Services.
  4. Sofern HORSCH dem Lieferanten einen Administrator-Account zur Verwaltung weiterer Nutzer zur Verfügung stellt, kann der Lieferant weitere Nutzer anlegen. In diesem Fall hat der Lieferant sicherzustellen, dass diese Nutzungsbedingungen auch für die vom Lieferanten angelegten, weiteren Nutzer gelten. Weiter hat der Lieferant in diesem Fall sicherzustellen, dass die weiteren Nutzer das Lieferantenportal sach- und rechtsgemäß verwenden.
  5. Legt ein Lieferant über einen Administrator-Account weitere Nutzer an, hat der Lieferant weiter sicherzustellen, dass die benannten Nutzer die erforderlichen Befugnisse im Hinblick auf die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Namen des Lieferanten innehaben.
  6. Bei jedem Mitarbeiter- oder Aufgabenwechsel hat der Lieferant dafür Sorge zu tragen, dass Zugangsberechtigungen innerhalb des Lieferantenportals unverzüglich aktualisiert bzw. entzogen werden.
  7. Sofern der Lieferant Kenntnis erlangt, dass das Lieferantenportal durch einen von ihm angelegen Nutzer unsachgemäß oder missbräuchlich verwendet wird, hat er dies HORSCH unverzüglich anzuzeigen.

4. Zugriff auf das Lieferantenportal, Pflichten des Nutzers

  1. HORSCH stellt das Lieferantenportal bereit. Für die Verbindung mit dem Lieferantenportal ist der Lieferant verantwortlich.
  2. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Lieferantenportals ist nicht vereinbart. Insbesondere ist HORSCH jederzeit berechtigt, das Lieferantenportal zu warten oder zu aktualisieren.
  3. HORSCH kann die Zurverfügungstellung des Lieferantenportals jederzeit einstellen oder die Zugriffsmöglichkeiten des Lieferanten einschränken.
  4. Der Nutzer darf das Lieferantenportal nicht missbräuchlich nutzen. Die Nutzer verpflichten sich insbesondere folgende Handlungen bei der Nutzung des Lieferantenportals zu unterlassen:
    1. Durchführung von Handlungen, die sich auf die Verfügbarkeit des Lieferantenportals auswirken (insbesondere distributed denial-of-service-Attacken),
    2. Upload von geschützten Inhalten, ohne über alle hierfür erforderlichen Berechtigungen zu verfügen, oder
    3. Inhalte mit Schadsoftware zu übermitteln.

5. Über das Lieferantenportal abgegebene Willenserklärungen

  1. Sinn und Zweck des Lieferantenportals ist die Abwicklung von Geschäftsprozessen, was über rechtsverbindliche, elektronisch übermittelte Willenserklärungen erreicht werden soll. Sofern nicht gesetzlich für ein Rechtsgeschäft die Schriftform erforderlich ist, sind sich die Parteien daher darüber einig, dass sämtlichen über das Lieferantenportal abgegebenen Willenserklärungen (wie beispielsweise durch aktive Betätigung von Buttons) auch ohne Unterschrift Rechtsverbindlichkeit entsprechend einer in Schrift- oder Textform abgegebenen Willenserklärung zukommt.
  2. Der Zugang von Willenserklärungen erfolgt mit Bereitstellung (Speicherung) in dem Lieferantenportal.

6. Nutzungsrechte

  1. HORSCH räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer der Nutzung des Lieferantenportals befristete Recht ein, über das Lieferantenportal auf die von HORSCH bereitgestellten Funktionen zuzugreifen sowie die im Rahmen dieses Lieferantenportals bereitgestellten Inhalte, Informationen und Dokumentationen im zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Umfang zu nutzen.
  2. Durch den Upload von Inhalten gewährt der Nutzer HORSCH das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer der Nutzung des Lieferantenportals befristete Recht, die bereitgestellten Inhalte im zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Umfang zu nutzen.

7. Geistiges Eigentum

  1. Informationen, Marken und sonstige Inhalte des Lieferantenportals dürfen ohne schriftliche Einwilligung von HORSCH weder verändert, kopiert, vervielfältigt, veräußert, vermietet, genutzt, ergänzt oder sonst wie verwertet werden.
  2. Abgesehen von den hierin ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten werden dem Lieferanten keine weiteren Rechte gleich welcher Art, insbesondere an den Firmennamen und an gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, technische Regelwerke, Leistungsbücher usw. eingeräumt.

8. Haftung

  1. HORSCH betreibt das Lieferantenportal mit der im Geschäftsverkehr gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl übernimmt HORSCH keine Gewähr für die kontinuierliche und ununterbrochenen Zugriffsmöglichkeiten auf das Lieferantenportal durch den Lieferanten.
  2. HORSCH haftet nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens oder im Falle von schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens.
  3. Im Übrigen gilt bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung dahingehend, dass diese der Höhe nach beschränkt ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

  1. HORSCH ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern und anzupassen.
  2. HORSCH wird die Lieferanten über etwaige Änderungen und/oder Anpassungen sowie das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen und/oder Anpassungen besonders hinweisen.
  3. HORSCH wird dem Lieferanten eine angemessene, Frist für die Erklärung einräumen, ob die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert werden.
  4. Erfolgt innerhalb der von HORSCH genannten Frist keine Erklärung des Nutzers, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.
  5. HORSCH wird den Lieferanten bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

10. Vertraulichkeit

Für sämtliche im Rahmen des Lieferantenportals ausgetauschten vertraulichen Informationen gelten die Regelungen, die der Lieferant und HORSCH hierzu geschlossen habe, entsprechend.

11. Datenschutz

  1. Die Parteien haben bei der Nutzung des Lieferantenportals die ihnen obliegenden Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten zu wahren.
  2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung des Lieferantenportals durch HORSCH können über nachfolgenden Link eingesehen werden:  https://www.horsch.com/datenschutz (Lieferantenportal (Engomo))

12. Kosten

  1. Die Bereitstellung des Lieferantenportals durch HORSCH erfolgt kostenfrei.
  2. Etwaige Aufwendungen des Lieferanten für die Nutzung des Lieferantenportals, insbesondere solche für die Nutzung des Internetanschlusses, interne Schulungen zum HORSCH Lieferantenportal und die Eigenadministration sind ausschließlich vom Lieferanten zu tragen. Ein Kostenausgleich findet nicht statt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschlands.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HORSCH.

Stand der Nutzungsbedingungen: 10. Dezember 2024

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